Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abrechnungsmöglichkeiten für psychologische Psychotherapien
Abrechnung über die Grundversicherung
Die Kosten für psychologische Psychotherapien werden neuerdings von den Krankenkassen-Grundversicherungen übernommen, wobei Franchise und Selbstbehalt von den Klienten bezahlt werden müssen. Voraussetzung ist eine spezielle ärztliche "Anordnung für psychologische Psychotherapie“, welche Ihr Arzt od. Ihre Ärztin auf unserer Homepage (> Team > R.Abegglen) herunterladen und ausgefüllt an mich senden kann.
Abrechnung durch Selbstzahler (Honorare)
Psychotherapie und Beratung Fr. 190.- pro Sitzung à 60 Min. (Fr. 15.80 pro weitere 5 Min.)
Weitere Dienstleistungen wie Telefonate, Mailkontakte, Aktenstudium, Diagnostik, Testauswertungen, Berichterstellungen und Besprechungen mit Drittpersonen werden nach Zeitaufwand und gemäss obgenanntem Tarif verrechnet.
Paar-Coaching (wird nicht von Krankenkassen übernommen): Fr. 230.- pro Sitzung à 60 Min. (Fr. 19.15 pro weitere 5 Min.).
Abrechnung über Invalidenversicherung (IV), SUVA, Opferhilfe, Sozialamt
Die Invalidenversicherung finanziert u.a. Psychotherapien für Kinder und Jugendliche. Voraussetzung dazu ist eine vorliegende gültige IV-Kostengutsprache für medizinische Massnahmen bzw. Psychotherapie - ausgestellt auf den Namen des/der durchführenden PsychotherapeutIn. Bei den übrigen Kostenträgern gelten unterschiedliche Konditionen.
Allgemeine Bestimmungen
Klienten und Klientinnen bzw. deren gesetzliche Vertreter sind Honorarschuldner für alle in Anspruch genommenen Leistungen. Honorar-Rechnungen für Selbstzahler können im Anschluss an die Sitzung bar oder per Twint begleichen werden oder sie werden monatlich versandt und sind innert 30 Tagen vergütungspflichtig. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.- erhoben.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden. Ist dies nicht der Fall, werden sie zum vereinbarten Tarif verrechnet und müssen selbst getragen werden.
Durch das Akzeptieren der AGB's bestätigen Sie, dass Sie die obigen Ausführungen gelesen und verstanden haben und mit den Abmachungen und Honorarbedingungen einverstanden sind. Die Vereinbarung eines Behandlungstermins führt damit automatisch zum Abschluss eines Behandlungsvertrags, welcher gemäss SchKG Art. 82 als Schuldanerkennung gilt.