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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? 

Derzeit werden durch die Krankenkassen noch keine Kosten getragen und die Rechnungen werden durch SelbstzahlerInnen beglichen. Dies wird sich ab September 2022 ändern, sobald die Krankenkassenzulassung gültig sein wird. SelbstzahlerInnen haben den Vorteil, dass sie über absolute Diskretion verfügen, weil keine Berichte und Informationen über Verläufe von Dritten wie Ärzten, Krankenkassen und anderen Institutionen eingeholt werden können. 
 

Honorare 

  • ADHS Coaching für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und Elternberatung: Fr. 110.- pro Stunde. 

  • Abklärungen von AD(H)S bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen: Pauschalpreis von Fr. 200.- 
     

Invalidenversicherung (IV) 
Die Invalidenversicherung finanziert keine der angebotenen Leistungen.
 

Allgemeine Bestimmungen 
Klienten und Klientinnen bzw. deren gesetzliche Vertreter sind Honorarschuldner für alle in Anspruch genommenen Leistungen. 
Honorar-Rechnungen können im Anschluss an die Sitzung bar begleichen werden (Barzahlungsrabatt) oder werden monatlich versandt und sind innert 30 Tagen vergütungspflichtig. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.- erhoben. 
Was tun im Verhinderungsfall? Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden. Ist dies nicht der Fall, werden sie zum vereinbarten Tarif verrechnet und müssen selbst getragen werden. 
 

Persönliche Erklärung 
Durch das Akzeptieren der AGBs bestätigen Sie, dass Sie die obigen Ausführungen gelesen und verstanden haben und mit den Abmachungen und Honorarbedingungen einverstanden sind. Die Vereinbarung eines Behandlungstermins führt damit automatisch zum Abschluss eines Behandlungsvertrags, welcher gemäss SchKG Art. 82 als Schuldanerkennung gilt. 

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